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Spanisches Arbeitsrecht
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In Spanien gibt es ein einheitliches Gesetz, das sogenannte “Statut der Arbeitnehmer” («Estatuto de los trabajadores»), das auf alle Arbeitsverträge angewendet wird. Für jede Branche gibt es einen speziellen Tarifvertrag («Convenio colectivo»).
Das Arbeitsgesetz regelt die verschiedenen Arbeitsverträge (Zeitvertrag oder unbefristetes Arbeitsverhältnis), Arbeitszeiten, Dauer der Probezeit, Bestimmungen zum Urlaub und Mutterschaft, die Kündigungsfristen, Regelungen über Abfindungen («Finiquito»), etc.
- Arbeitsgesetz
- Arbeitsvertrag
- Probezeit
- Arbeitszeiten und Überstunden
- Urlaub, gesetzliche Ruhepause, Heirat, Umzug und Mutterschaftsurlaub
- Beendigung eines Arbeitsvertrages
- Abfindung (Finiquito)
Kündigung von seiten des Arbeitnehmers: in diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist, die der Tarifvertrag vorschreibt, beachten.
Kündigung von seiten des Arbeitgebers:
man unterscheidet zwischen absoluten Kündigungsgründen und relativen Kündigungsgründen.^
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