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Mietrecht in Spanien
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Das Mietrecht in Spanien ist ebenfalls Bestandteil der verschiedenen Rechtsgebiete von Fuchs Legal. Das spanische Mietgesetz 29/1994 wird auf alle Mietverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, angewendet. Das Mietgesetz regelt die folgenden Aspekte des Mietverhältnis:
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- Mietvertrag
- Mietdauer
- Kaution
- Betriebskosten
- Miethöhe
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Eigenbedarf
- Kündigung
Ein Mietvertrag über eine Immobilie sollte schriftlich geschlossen werden. In dem Vertrag werden die Personalien des Mieters und Vermieters, die Beschreibung des Mietobjekts, die Mietdauer, die Mietzinshöhe und andere von den Parteien gewünschte Klauseln aufgenommen. Ein mündlicher Mietvertrag ist jedoch gültig; es gibt kein gesetzliches Schriftformerfordernis.
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