Mitglied der Rechtsanwaltskammer Málaga · Spanien
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Spanisches Erbrecht
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Das Erbrecht in Spanien gehört zu den Dienstleistungsschwerpunkten der Anwaltskanzlei.
Aufgrund unserer Expertise in internationalen Erbangelegenheiten beraten und betreuen wir Sie in allen Aspekten, von der Erstellung eines notariellen Testaments bis zur kompletten Abwicklung eines Erbfalles.
Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos und es besteht keine Verpflichtung zur Mandatserteilung. Wir würden uns freuen, Sie in unseren Kanzleien in Marbella oder Torrox begrüssen und beraten zu können.
Sie können sich mit uns über das Kontaktformular in dieser Homepage oder telefonisch in Verbindung setzen.
Im Falle des Todes eines Familienangehörigen mit Immobilienbesitz und Vermögen in Spanien, ist der erste Schritt, zu prüfen, ob ein Testament in Spanien oder Deutschland besteht.
Für europäische Ausländer mit Immobilienbesitz in Spanien ist es empfehlenswert, ein öffentliches Testament vor einem spanischen Notar zu errichten.
Bei vielen Notaren an der «Costa del Sol» in Andalusien gibt es die Möglichkeit, ein zweisprachiges (deutsch-spanisch oder englisch-spanisch) Testament beurkunden zu lassen.
- Erbschein
- Pflichtteil
- Erbengemeinschaft
- Vermächtnis
- Erbschaftssteuer
Die Frist für die Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer beträgt sechs Monate nach dem Tod des Erblassers.
- Schenkung
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Wir bieten Rechtsberatung im Erbrecht in ganz Spanien an
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Für weitere Informationen können Sie uns unverbindlich über das folgende Kontaktformular oder direkt telefonisch kontaktieren + 34 952 967 300
Rechtsberatung ab 59 € inkl. MwSt.
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