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Aufenthaltsrecht in Spanien
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Seit dem 1. April 2007 gilt das Gesetz über die Einreise, den freien Personenverkehr und die Niederlassung von Staatsbürgern der Europäischen Union in Spanien.
Das Gesetz verpflichtet alle EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, sich in ein Ausländerregister einzutragen.
Die vorherige Gesetzgebung schrieb die Beantragung einer «Tarjeta de Residencia», einer Aufenhaltserlaubnis vor, die durch die neue Regelung in eine Einschreibung in das Ausländerregister abgelöst wird.
Die NIE wird für verschiedene Vorgänge (z.B. notarieller Vertrag, Eröffnung eines Bankkontos, Abschluss eines Mietvertrages, eines Arbeitsvertrages, eines Vertrages mit einem Telekommunikations-anbieter) benötigt.
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