Zivilrecht in Spanien
Das Zivilrecht sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.
Das Zivilrecht in Spanien wird durch das spanische Zivilgesetzbuch «Código Civil» geregelt.
Die Anwaltskanzlei FUCHS LEGAL vertritt ihre Mandanten in den folgenden Bereichen des spanischen Zivilrechts:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Vertragsrecht
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht