weiterlesenDie Kanzlei Fuchs Legal verfügt über langjährige Expertise in Firmengründungen in Spanien
Gesellschaftsrecht in Spanien
Das spanische Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist oft für den Erfolg eines Unternehmens ausschlaggebend, weshalb wir Sie bei allen Schritten der Gründung einer Gesellschaft – insbesondere die Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten gerne beraten. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der jeweiligen Gesellschaftsform zu beachten.
Schwerpunkte unseres Dienstleistungsspektrums im spanischen Gesellschaftsrecht sind:
- Beratung bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform
- Gründung einer spanischen GmbH, «S.L.» = Sociedad Limitada
- Gründung einer spanischen Aktiengesellschaft, «S.A.» = Sociedad Anónima
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Rechtliche Begleitung bei Gesellschafterversammlungen
- Rechtliche Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- Beratung im Vereinsrecht
- Beratung bei selbständiger Geschäftstätigkeit (» trabajador autónomo») in Spanien
Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört ebenfalls die Beratung von Selbständigen, die freiberuflich arbeiten Diese selbständige Geschäftstätigkeit wird in Spanien als «actividad del autónomo» bezeichnet.
Um als «autonómo» in Spanien arbeiten zu können, sind folgende Voraussetzungen nötig: NIE-Nummer, Anmeldung der jeweiligen selbständigen Berufstätigkeit beim spanischen Finanzamt und die Beachtung der entsprechenden Steuerpflichten (Einkommensteuer «IRPF» und Mehrwertsteuer «IVA»).
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