Nie Nummer Spanien

Nie Nummer Spanien

[AdSense-C]

Nie Nummer


[AdSense-A]
Jeder EU- Staatsangehörige kann eine berufliche Tätigkeit in Spanien ohne Arbeitserlaubnis oder Einholung eines Visums ausüben (bestimmte Einschränkungen gelten aufgrund neuerer Beitrittsakte).

Wenn der Aufenthalt in Spanien weniger als 3 Monate beträgt, ist der gültige Pass bzw. Personalausweis des EU Herkunftslandes für einen rechtmäßigen Aufenthalt ausreichend.

Bei einem längerem Aufenhalt besteht eine Meldepflicht bei der Gemeinde («Ayuntamiento»), die den Einwohnermeldeschein («certificado de empadronamiento») ausstellt. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gemeinde des Wohnsitzes. Vorzulegen sind der Reisepass und ein Nachweis des Wohnsitzes, wie z.B. ein Mietvertrag, ein notarieller Kaufvertrag in Bezug auf das selbstgenutzte Wohneigentum, oder Grundbuchauszug.

Diese Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt hingegen nicht die Beantragung der NIE Nummer («número de identificación extranjera»).

 

Was ist die NIE Nummer ?

Die NIE Nummer (número de identificación extranjera) ist eine individuelle Identitätsnummer für Ausländer.

Nie Nummer Spanien

Wozu wird die NIE Nummer benötigt?

Die NIE Nummer wird für verschiedene Vorgänge (z.B. Eröffnung eines Bankkontos, Abschluss eines Mietvertrages, eines Arbeitsvertrages, eines Vertrages mit einem Telekommunikations-anbieter) benötigt. Für die Anmeldung bei den spanischen Behörden (Finanzamt, Sozialversicherung, etc.), wie auch für notarielle Urkunden und die Zahlung von spanischen Steuern wird die NIE Nummer gebraucht.

Wer stellt die NIE Nummer aus?

Die Polizeistation der Gemeinde («Policia Nacional» oder «Comisaria»).

Welche Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich?

Für die NIE Nummer sind erforderlich:

  • gültiger deutscher Reisepass
  • Antragsformular
  • Zahlung der Gebühr

Für die Eintragung ins Ausländerregister:

  • gültiger deutscher Reisepass
  • Einkommensnachweis, in das Spanische übersetzt
  • Nachweis über Krankenversicherung, in das Spanische übersetzt
  • Zahlung der Gebühr


[AdSense-B]

Die Anwaltskanzlei FUCHS LEGAL, mit Filialen in Marbella und Torrox in Spanien, berät Sie gerne in den verschiedenen rechtlichen Aspekten des Aufenthaltsrechts.

Marbella

  • Calle de los Olivos nº 40
  • La Jordana
  • Urbanización Artola Baja
  • 29604 Marbella
  • Málaga
  • Tel: (0034) 952 967 300
  • Fax: (0034) 951 987 926
  • info@fuchslegal.com

Torrox

  • Calle La Fragua nº 4
  • Oficina 1.C
  • El Morche
  • 29793 Torrox-Costa
  • Málaga
  • Tel: (0034) 952 967 300
  • Fax: (0034) 951 987 926
  • info@fuchslegal.com