Erbschaftssteuer in Spanien

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Die Frist für die Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer beträgt sechs Monate nach dem Tod des Erblassers.

Es ist aber möglich, diese nach Ablauf der Frist mit den entsprechenden Steuerzuschlägen zu zahlen.Spanien ist eines der EU-Länder mit der höchsten Erbschaftssteuer, diese wird vom Bundesland «Comunidad Autónoma» bestimmt.

Es gibt seit ein paar Jahren einen speziellen höheren Freibetrag für den Ehepartner, wenn es sich bei der Immobilie um den ersten Wohnsitz des Erblassers und dessen Ehepartner handelte.

Der Höchstfreibetrag beträgt in diesem Fall 175.000 € für den Ehepartner, der aber für europäische Ausländer nur selten anwendbar ist, da bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie zum Beispiel, dass beide Ehegatten “Residente” sind. Ferner darf die Immobilie in den auf den Nachlaßfall folgenden zehn Jahren nicht verkauft werden.Neben der Erbschaftssteuer ist im Erbfall auch die «Plusvalía» (Wertzuwachssteuer) der Gemeinde zu zahlen.

Die Besteuerung hängt vom Verwandtschaftsgrad, Immobilienwert, Vorvermögen, etc. ab. In Deutschland sind mit der Erbschaftssteuerreform vom Januar 2009 die Freibeträge naher Angehöriger erhöht worden, bis zu 500.000 €, während in Spanien die Freibeträge nur maximal knapp 16.000 € betragen.

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