Baurecht in Spanien
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Das Baurecht in Spanien ist ein weiterer Teil unseres Leistungsspektrums.
Die Rechtsanwältin Regina Fuchs, die einen Master im Baurecht hält, hat durch ihre langjährige Tätigkeit große Erfahrung in dieser Materie gewonnen.
Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei bezieht sich auf folgende Bereiche des spanischen Baurechts:
- Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken
- Rechtliche Beratung bei Bauvorhaben
- Gestaltung von Werkverträgen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens
- Beratung und Erstellung von Architektenverträgen, Verträgen mit Bauunternehmern und Grundstücksverkäufern
- Rechtliche Hilfestellung bei Baumängeln
- Durchsetzung von Ansprüchen infolge von Baumängeln
- Durchsetzung einer etwaigen Architektenhaftung
- Baumängel
Ausserdem sind wir auf die sogenannte Legalisierung von Immobilienobjekten in Spanien spezialisiert. Wir prüfen vorab, ob eine Legalisierung einer Immobilie nach den geltenden spanischen Baugesetzen rechtmässig und durchführbar ist, um eventuelle Risiken auszuschließen. Unsere Mandanten informieren wir vorab über die genaue Vorgehensweise und die zu erwartenden Kosten.
Baumängel
Für Baugenehmigungen, die nach dem 6. Mai 2000 erteilt worden sind, findet das spanische Bauordnungsgesetz (LOE 38/1999) Anwendung. Für vor diesem Datum erteilte Baugenehmigungen gilt der Artikel 1591 des spanischen Zivilgesetzbuches («Código Civil»). Die Unterschiede in der Anwendung werden später erklärt.
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